Donnerstag, 13. Januar 2011

[grün erklärt] europäische Bio-Siegel

Wem ist das noch nicht passiert?
Man steht im Supermarkt und möchte irgendwas Gutes zu Futtern kaufen. Dabei würde man gern Bio kaufen. Aber was ist Bio eigentlich? Ist das ein geschützer Begriff?
Ein ziemlich vielfältiger Siegelwald erschwert uns die Auswahl und den Überblick zusätzlich. Hier soll etwas Licht ins dunkel gebracht werden!

[europäische Rechtsgrundlagen]
Im Raum der EU gibt es grundsätzlich die EG-Öko-Basisverordnung, welche neben Begriffsbestimmungen auch allgemeine Grundsätze und Ziele für biologische/ökologische Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln sowie deren Weiterverarbeitung formuliert, Produktionsvorschriften liefert und besondere Vorschriften für die Umstellungszeit von Betrieben festsetzt.
Besonderes Augenmerk gilt hier auch den Vorschriften zur Kennzeichnung und Kontrolle solcher Produkte, die nach diesen Vorschriften hergestellt werden.
Es gelten diese Vorschriften ab dem 1.1.2009, da es sich hier um eine Vorordnung handelt, gilt diese auch direkt bindend für deutsches Recht und bedarf, im Gegensatz zu den Richtlinien, nicht noch der gesetzlichen Umsetzung.

[was heißt Bio?]
Nachdem wir nun die Grundlagen geklärt haben, stellt sich die Frage, was "Bio" im Sinne dieser Verordnung eigentlich heißt. Nach der EG-Verordnung heißt Bio: "aus kontrolliert biologischem Anbau".

Konkret werden dabei in der Verordnung folgende Vorgaben formuliert (eine Auswahl aus den Gründen für die EG-Verordnung):

  • Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, das beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt, den Schutz der natürlichen Ressourcen, die Anwendung hoher Tierschutzstandards und eine Produktionsweise kombiniert, die der Tatsache Rechnung tragen, dass bestimmte Verbraucher Erzeugnissen, die unter Verwendung natürlicher Substanzen und nach natürlichen Verfahren erzeugt worden sind, den Vorzug geben.
  • Genetisch veränderte Organismen (GVO) und Erzeugnisse, die aus oder durch GVO erzeugt wurden, sind mit dem ökologischen/biologischen Produktionskonzept und der Auffassung der Verbraucher von ökologischen/biologischen Erzeugnissen unvereinbar.
  • Der ökologische/biologische Landbau sollte in erster Linie erneuerbare Ressourcen in lokal organisierten landwirtschaftlichen Systemen nutzen. Um so wenig wie möglich auf nicht erneuerbare Ressourcen zurückzugreifen, sollten Abfälle und Nebenerzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs verwertet werden, um den Anbauflächen die Nährstoffe wieder zuzuführen.
  • Der ökologische/biologische Pflanzenbau sollte dazu beitragen, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern und die Bodenerosion zu verhindern. Die Pflanzen sollten ihre Nährstoffe vorzugsweise über das Ökosystem des Bodens und nicht aus auf den Boden ausgebrachten löslichen Düngemitteln beziehen.
  • Die ökologische/biologische Tierhaltung sollte hohe Tierschutzstandards achten sowie den tierartspezifischen verhaltensbedingten Bedürfnissen genügen, und die Gesunderhaltung des Tierbestands sollte auf der Krankheitsvorbeugung basieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte in diesem Zusammenhang den Bedingungen der Stallunterbringung, den Haltungspraktiken und der Besatzdichte gelten.
  • Ökologisch/biologisch verarbeitete Erzeugnisse sollten mithilfe von Verarbeitungsmethoden erzeugt werden, die sicherstellen, dass die ökologische/biologische Integrität und die entscheidenden Qualitätsmerkmale des Erzeugnisses auf allen Stufen der Produktionskette gewahrt bleiben.
  • Um sicherzustellen, dass die ökologischen/biologischen Erzeugnisse im Einklang mit den Anforderungen erzeugt werden, [...] sollten die Tätigkeiten der Unternehmer auf allen Stufen der Produktion, der Aufbereitung und des Vertriebs ökologischer/biologischer Erzeugnisse einem [...] über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz eingerichteten und betriebenen Kontrollsystem unterliegen.
 [Wie erkenne ichs?]
So, schlussendlich noch das wichtigste, das Siegel selbst:
Bio-Siegel der Europäischen Union seit 1. Juli 2010
deutsche Version des bis 2010 gültigen EU-Bio-Siegels

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